Maßvolle Entwicklung des Kasernengeländes in Rahnsdorf-Hessenwinkel – Stellungnahme der BVV AfD-Fraktion

By | Published | Keine Kommentare

Sehr geehrte Frau Krauß,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich für die AfD-Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick wie folgt beantworten darf:

1. Frage: Was bedeutet aus Sicht Ihrer Fraktion im konkreten Verfahren eine „maßvolle Entwicklung“, insbesondere mit Blick auf die Zahl der Wohneinheiten, die Gebäudehöhe, die Bebauungsdichte und die bereits heute unzureichende Infrastruktur in Rahnsdorf/Hessenwinkel? Die AfD-Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick hat bereits kurz nach Erlass des Einleitungsbeschlusses am 30.01.2025 über den Bebauungsplan 9-100 VE (Kasernengelände Hessenwinkel) eine Debatte zur Bebauung des Areals im BVV-Plenum angestoßen. Der Audiomitschnitt dieser Debatte ist unter folgendem Link abrufbar: https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/to020_r.asp?TOLFDNR=69174 (Redebeiträge unserer Fraktion ab 0:53 Minuten und ab 5:20 Minuten) Das geplante Bauvorhaben wurde von uns schon damals als zu massiv abgelehnt. Zwar wurden zwischenzeitlich geringfügige Änderungen an der Planung vorgenommen, allerdings lösen diese das Grundproblem einer zu massiven Bebauung nicht einmal ansatzweise. Wir haben mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die politischen Befürworter des geplanten Vorhabens darauf setzen, zu beschwichtigen, abzuwiegeln und am Ende darauf zu setzen, dass sich das Projekt mit Hilfe der bestehenden politischen Mehrheiten trotzdem irgendwie durchsetzen lässt. Der BVV-Beschluss vom 27.11.2025 (0639/39/25), mit dem die „maßvolle Entwicklung“ gefordert wird, wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion gefasst. Die Ablehnung unserer Fraktion erfolgte, da der Begriff der „maßvollen Entwicklung“ aus unserer Sicht viel zu unkonkret ist, um eine angemessene Entwicklung und Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes Hessenwinkel zu gewährleisten. Das Hauptproblem des zugrundeliegenden Antrags und des Beschlusses besteht gerade darin, dass keinerlei verbindliche Vorgaben zur künftigen Bebauung gemacht werden. Wir hatten daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der sich an dem Ausgangsantrag der Zählgemeinschaft orientierte und eine Konkretisierung der Vorgaben enthielt. Mit unserem Antrag forderten wir daher, dass die Vorgaben der benachbarten Bebauungspläne XVI-58 (Fahlenbergstraße) und XVI-81 (Fürstenwalder Damm / Dämeritzsee) als verbindliche Obergrenzen für die Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes festgelegt werden. Demnach wären maximal Gebäude mit zwei Geschossen plus Staffelgeschoss zulässig. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Zählgemeinschaft (SPD, Grüne und Linke) und der CDU abgelehnt. Der Audiomitschnitt der BVV-Debatte vom 27.11.2025 ist unter folgendem Link abrufbar: https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/to020_r.asp?TOLFDNR=71928 (Redebeiträge unserer Fraktion ab 6:10 Minuten und 24:22 Minuten) Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass die in unserem Änderungsantrag vorgesehenen Werte für uns das absolute Maximum der Grundstücksausnutzung darstellen, welches im Hinblick auf eine angemessene städtebauliche Entwicklung noch vertretbar ist. Ebenso wie bei anderen Wohnbauvorhaben in unserem Bezirk müssen wir auch bei der geplanten Bebauung des Kasernengeländes Hessenwinkel erleben, dass die notwendige Infrastruktur (Nahversorgung, Ärzte, Schulen, Kitas und Verkehr) bei den Planungen nicht mitgedacht wird. Auch Bauvorhaben, die die vorhandene Infrastruktur ganz offensichtlich überfordern, werden regelmäßig von den bestehenden politischen Mehrheiten im Bezirk beschlossen und dann umgesetzt. Entsprechende Einwände unsererseits wurden vom Stadtplanungsamt auch schon mal mit der Erklärung beantwortet, bei Bebauungsplänen müsse man die umliegende Infrastruktur nicht unbedingt mit in die Planungsüberlegungen einbeziehen. Insgesamt sehen wir das Gelände für die derzeit geplante massive Bebauung mit bis zu sechsgeschossigen Mehrfamilienhäusern nicht als geeignet an. Denkbar und verträglich wäre aus unserer Sicht gegebenenfalls eine Bebauung mit Reihenhäusern, Doppelhäusern oder vielleicht Stadtvillen. .

2. Frage: Hält Ihre Fraktion eine Bebauung in der derzeit diskutierten Größenordnung mit diesem Beschluss für vereinbar (440 Wohnungen in 23 sechsgeschossigen Wohnhäusern, eine siebengeschossige Garage (Parkhaus), eine zweigeschossige KiTa), obwohl der Spielraum gemäß „StEP WOHNEN 2040“ zwischen 200 und 499 Wohnungen liegt? Die Vereinbarkeit mit der „StEP WOHNEN 2040“ ist für die Beurteilung durch unsere Fraktion im Ergebnis nicht maßgeblich. Die „StEP WOHNEN 2040“ folgt aus unserer Sicht einem Leitbild, wonach Wohnraum letztendlich ohne Rücksicht auf die bereits vorhandene Bebauung und die vorhandene Infrastruktur geschaffen werden soll. Wir halten diese Art der Stadtentwicklung grundsätzlich für falsch und lehnen sie auch für die Bebauung des Kasernengeländes Hessenwinkel ab.

3. Frage: Was versteht Ihre Fraktion konkret unter „ökologisch nachhaltig“, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der angrenzenden Buchen und Eichen, der Waldflächen, den Schutz des Moores „Versunkener See“, die Verkehrsbelastung sowie die Frage, ob Bestandsgebäude zumindest teilweise erhalten und weitergenutzt werden sollten? Im Hinblick auf die derzeit vorgesehenen Eckwerte für die geplante Bebauung ist eine ökologisch nachhaltige Entwicklung des Gebiets aus unserer Sicht nicht möglich. Es handelt sich vielmehr um eine übermäßige Nutzung des Grundstücks, die mit den Grundsätzen ökologischer Nachhaltigkeit nicht in Einklang zu bringen ist. Im Ergebnis muss man daher davon ausgehen, dass die Forderung nach „ökologisch nachhaltiger“ Entwicklung im Antrag der Zählgemeinschaft von SPD, Grünen und Linken genau diesen Umstand verschleiern soll.

4. Frage: Was versteht Ihre Fraktion unter „weiterer Nachverdichtung“ und unter dem im Beschluss genannten „offenen Charakter“ des Gebiets? Entspricht der aktuell vorliegende Konzeptstand (23 sechsgeschossige Wohnhäuser, eine siebengeschossige Garage/Parkhaus, eine zweigeschossige KiTa) diesem offenen Charakter? Es ist auch für uns nicht ganz klar, was mit „weiterer Nachverdichtung“ im Antrag der Zählgemeinschaft gemeint ist. Wahrscheinlich soll hier zur „Beruhigung“ der Rahnsdorfer erklärt werden, dass die Bebauung des Gebiets mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens dann auch abgeschlossen ist. Der „offene Charakter“ des Gebiets wird aus Sicht der Antragsteller wohl dadurch verwirklicht, dass für diesen Standort absurde Gebäudehöhen erlaubt werden, so dass die Bodenversiegelung etwas geringer gehalten werden kann. Ein weiteres Eingehen auf die im Antrag der Zählgemeinschaft und des Beschlusses enthaltenen, verschleiernden Phrasen erübrigt sich aus unserer Sicht.

5. Frage: Welche Bedeutung misst Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang der Sanierung und dem Umbau der Bestandsgebäude zu Wohngebäuden bei? Grundsätzlich halten wir den Umbau der Bestandsgebäude für möglich. Allerdings ist aus unserer Sicht bereits die vorhandene viergeschossige Bestandsbebauung für diesen Standort deutlich zu hoch. Denkbar wäre gegebenenfalls ein Teilabbruch der Bestandsgebäude auf zwei Geschosse plus Staffelgeschoss und eine Umwandlung in Reihenhäuser oder Townhouses. Die Entscheidung darüber, ob die Bestandsgebäude in irgendeiner Form genutzt werden oder ob eine komplette Neubebauung erfolgt, liegt nach unserer Ansicht allerdings beim Investor / Grundstückseigentümer. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die STADT UND LAND den Abriss der Bestandsbebauung und die geplante Anzahl der Wohnungen gegenüber der BVV immer mit Wirtschaftlichkeitsaspekten begründet hat. Gleichzeitig hat STADT UND LAND keinerlei Auskunft darüber gegeben, ob für den Erwerb des Grundstücks überhaupt ein Kaufpreis gezahlt oder ob das Grundstück vom Land Berlin kostenfrei an die STADT UND LAND überlassen wurde. Auch Nachfragen auf Landesebene haben zu keinem Ergebnis geführt. Es bestehen daher unsererseits zumindest erhebliche Zweifel an der Darstellung der STADT UND LAND, wonach eine Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens nur dann gegeben ist, wenn die jetzige Planung umgesetzt werden kann.

6. Frage: Hält es Ihre Fraktion, vor dem Hintergrund der in der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/22746 dargestellten Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen Herausforderungen für Rahnsdorf, für sozial und städtebaulich verantwortbar, in diesem Projekt zugleich einen Anteil von mindestens 50% gefördertem Wohnraum sowie die Unterbringung von ca. 500 geflüchteten Menschen vorzusehen? Nein. Das Projekt ist nach dem derzeitigen Stand der Planung weder sozial noch städtebaulich vertretbar und insgesamt eine Zumutung für die Rahnsdorfer. Wir wollen, dass der städtebauliche Charakter Rahnsdorfs mit seiner Prägung durch Einfamilienhäuser und aufgelockerte Bebauung auch in Zukunft erhalten bleibt.

7. Frage: Wie bewertet Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang die bereits erkennbaren Einschränkungen der Wohnqualität (insbesondere die Aspekte reduzierte Baustandards, mangelnde Tageslichtversorgung, eingeschränkte Querlüftung) und die möglichen Folgekosten für Quartiersmanagement, etc.? Die vorgenannten Aspekte werden von uns negativ beurteilt. Die zu dichte und zu massive Bebauung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wohn- und Lebensqualität. Das gesamte Vorhaben erinnert eher an die Gestaltung französischer Banlieus als an eine geordnete städtebauliche Entwicklung, wie sie vom BauGB vorgesehen ist. Aus unserer Sicht ist vor diesem Hintergrund auch das Argument bezahlbaren Wohnraums kritisch zu sehen. Natürlich muss Wohnraum für die breite Masse der Menschen erschwinglich sein, allerdings kann das keine Rechtfertigung dafür sein, Menschen in Wohngebieten unterzubringen, die den Mindestansprüchen an Beleuchtung und Belichtung nicht entsprechen. Soweit derartige Modelle angestrebt werden, lehnen wir sie ab und sehen sie weder als Zukunftsmodell für Rahnsdorf oder einen anderen Ortsteil in Treptow-Köpenick. Wir werden Vorhaben dieser Art auch künftig entschiedenen Widerstand entgegensetzen und alle uns zur Verfügung stehenden politischen Mittel dafür nutzen. Berlin, 27.05.2026

AfD-Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick