Maßvolle Entwicklung des Kasernengeländes in Rahnsdorf-Hessenwinkel – Stellungnahme der Fraktionen SPD, die Grünen, die Linke

By | Published | Keine Kommentare

Sehr geehrte Frau Krauß,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin formulierten Fragen zum Bebauungsplanverfahren 9-100 VE „Kaserne Hessenwinkel“. Die Entwicklung des ehemaligen Kasernenstandorts ist ein sensibles Vorhaben, bei dem sowohl die Schaffung von Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen als auch die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die besonderen landschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Der überwiegende Teil der geplanten Wohnungen soll dabei gefördert und vor allem bezahlbar sein. Gern nehmen wir – Sven Dohnalek, Uwe Doering und Manuel Tyx – als Sprecher unserer Fraktionen und als Autoren des Antrags zur maßvollen Entwicklung der Kaserne Hessenwinkel zu Ihren Fragen gemeinsam Stellung.

Was bedeutet aus unserer Sicht eine „maßvolle Entwicklung“? Für uns bedeutet eine maßvolle Entwicklung insbesondere, dass die besondere städtebauliche und landschaftliche Situation in Hessenwinkel berücksichtigt wird. Dazu gehören ein verantwortungsvoller Umgang mit der Bebauungsdichte, ausreichend Freiräume und Grünflächen sowie eine Planung, die Infrastruktur, Verkehr und Umweltbelange gleichermaßen mitdenkt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die Entwicklung eines ehemaligen Kasernenstandorts nicht unmittelbar mit der umliegenden Einfamilienhausbebauung gleichgesetzt werden kann. Entscheidend ist aus unserer Sicht daher, dass die Dimension des Vorhabens insgesamt nachvollziehbar bleibt und die Auswirkungen auf den Ortsteil angemessen berücksichtigt werden. Dabei ist aus unserer Sicht klar, dass die vorhandene Infrastruktur in Rahnsdorf und Hessenwinkel bereits heute Belastungen ausgesetzt ist und deshalb Verkehr, Schul- und Kitaplätze sowie die technische Infrastruktur frühzeitig mitgedacht werden müssen. Ist die derzeit diskutierte Größenordnung mit dem Beschluss vereinbar? Zunächst einmal kann man unseren Beschluss und unsere Handlungen und Gespräche, die wir, auch außerhalb des Stadtplanungsausschusses und der BVV mit dem Vorhabenträger, der Stadt und Land, führen, als durchaus positiv betrachten. Infolge unseres Beschlusses zur maßvollen Entwicklung wurden die Planungen bereits angepasst. So ist gegenüber den ursprünglich im Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 17. Dezember 2024 vorgesehenen Gebäudehöhen bereits eine Reduzierung erfolgt.

Der aktuelle Konzeptstand sieht nun überwiegend Gebäude mit fünf bis sechs Geschossen vor; ausgenommen hiervon sind die geplante siebengeschossige Quartiersgarage sowie die zweigeschossige Kita. Der BVV-Beschluss legt allerdings und das gehört zur Ehrlichkeit dazu keine konkrete Zahl von Wohneinheiten fest, sondern beschreibt politische Leitlinien für die weitere Planung. Ob die derzeit diskutierte Größenordnung am Ende tatsächlich mit dem Anspruch einer maßvollen Entwicklung vereinbar ist, wird aus unserer Sicht insbesondere von der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens, der städtebaulichen Qualität sowie den Ergebnissen der Fachgutachten abhängen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der im StEP Wohnen genannte Rahmen eine Bandbreite vorgibt und keine automatische Festlegung auf die maximal mögliche Ausnutzung darstellt. Dennoch sehen wir es auch aus ökologischen und nachhaltigen Gründen als notwendig an, den vorhandenen Raum effizient zu nutzen und teilweise stärker in die Höhe zu bauen, um zusätzliche Flächenversiegelungen möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus liegt es auch im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ein solches Vorhaben wirtschaftlich und damit dauerhaft tragfähig umsetzen kann. Dazu gehört auch, dass ein Projekt eine Größenordnung erreicht, die die notwendigen Investitionen in Wohnungsbau mit überwiegend geförderten und bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen, Infrastruktur und sozialen Einrichtungen überhaupt ermöglicht.

Was verstehen wir unter „ökologisch nachhaltig“? Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet aus unserer Sicht nicht allein, möglichst wenig zu bauen, sondern vorhandene Flächen verantwortungsvoll und ressourcenschonend zu entwickeln. Dazu gehört insbesondere, zusätzliche Flächenversiegelungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die vorhandenen Natur- und Landschaftsräume bestmöglich zu schützen. Wichtig sind dabei aus unserer Sicht vor allem der Erhalt prägender Baum- und Grünstrukturen, die Berücksichtigung der angrenzenden sensiblen Naturräume sowie eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung. Ebenso müssen die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens sorgfältig betrachtet werden, um zusätzliche Belastungen für den Ortsteil möglichst gering zu halten. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang bestehende Gebäude erhalten und weiter genutzt werden können, sollte im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft werden. Die Nachnutzung vorhandener Bausubstanz kann einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten und gleichzeitig den besonderen Charakter des Standorts teilweise bewahren.

Was verstehen wir unter „offenem Charakter“ und „weiterer Nachverdichtung“? Mit dem offenen Charakter des Gebiets verbinden wir keine geschlossene, städtisch verdichtete Bebauung, sondern eine aufgelockerte Struktur mit ausreichenden Freiräumen und Grünbezügen. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass eine Entwicklung nicht zu einer Überprägung des bisherigen Ortsbildes führt. Ob der derzeit diskutierte Konzeptstand diesem Anspruch vollständig gerecht wird, ist aus unserer Sicht Gegenstand der weiteren fachlichen und politischen Diskussion im Verfahren.

Welche Bedeutung hat die Sanierung von Bestandsgebäuden? Die Prüfung des Erhalts und der Umnutzung vorhandener Gebäude halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Neben möglichen ökologischen Vorteilen kann dies auch zur Identität und Geschichte des Standorts beitragen. Gleichzeitig müssen dabei selbstverständlich bauliche, wirtschaftliche, technische und energetische Aspekte berücksichtigt werden. Nach unserem Kenntnisstand hat die Stadt und Land als Vorhabenträger hierzu ein Gutachten erstellen lassen, das zu dem Ergebnis kommt, dass ein umfassender Erhalt der bestehenden Kasernengebäude wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Dieses Gutachten liegt der Öffentlichkeit bislang nicht vor. Grundsätzlich sehen wir keinen Anlass, die fachliche Einschätzung des landeseigenen Wohnungsbauunternehmens pauschal infrage zu stellen. Wenn die Stadt und Land auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens zu der Einschätzung kommt, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht tragfähig ist, nehmen wir diese Bewertung zunächst ernst. Wir als Bezirkspolitiker verfügen weder über dieselben wirtschaftlichen Grundlagen noch über die entsprechenden Unternehmensdaten, um dies eigenständig abschließend beurteilen zu können. Gleichzeitig können wir nachvollziehen, dass es vor Ort den Wunsch nach mehr Transparenz gibt. Allerdings ist aus unserer Sicht ebenso nachvollziehbar, dass ein solches Gutachten sensible wirtschaftliche Informationen enthalten kann und daher nicht ohne Weiteres vollständig veröffentlicht wird. Vor diesem Hintergrund halten wir es auch für widersprüchlich, wenn einzelne Parteien vor Ort öffentlich und mit großem Nachdruck die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens fordern, gleichzeitig aber auf Landesebene beziehungsweise im Abgeordnetenhaus, wo gegenüber einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft tatsächlich politischer Einfluss geltend gemacht werden könnte, keine entsprechenden Initiativen erkennbar sind.

Wie bewerten wir den Anteil geförderten Wohnraums und die Unterbringung Geflüchteter? Grundsätzlich halten wir geförderten Wohnraum für einen wichtigen Bestandteil einer sozialen Wohnraumentwicklung. Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht notwendig, die Auswirkungen größerer Wohnbauvorhaben auf die bestehende Infrastruktur realistisch zu betrachten und entsprechende Kapazitäten bei Schulen, Kitas, Verkehr und sozialer Infrastruktur mitzudenken. Die Unterbringung geflüchteter Menschen darf dabei aus unserer Sicht ebenfalls nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss sich an der tatsächlichen Bedarfslage sowie an den vorhandenen Integrations- und Infrastrukturkapazitäten orientieren. an der tatsächlichen Bedarfslage sowie an den vorhandenen Integrations- und Infrastrukturkapazitäten orientieren.

Vor dem Hintergrund aktuell rückläufiger Zugangszahlen stellt sich aus unserer Sicht durchaus die Frage, ob eine entsprechende Nutzung an diesem Standort künftig überhaupt in dem ursprünglich diskutierten Umfang erforderlich sein wird. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Hessenwinkel beziehungsweise Rahnsdorf um eine vergleichsweise periphere Lage am Berliner Stadtrand handelt. Gerade mit Blick auf Integration, Erreichbarkeit, soziale Teilhabe sowie den Zugang zu Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten sehen wir hier durchaus Herausforderungen, die in die weiteren Überlegungen einbezogen werden sollten.

Wie bewerten wir mögliche Einschränkungen der Wohnqualität? Eine gute Wohnqualität muss aus unserer Sicht ein wesentlicher Maßstab jeder Planung sein. Aspekte wie ausreichende Belichtung, Belüftung, Freiraumqualität und funktionierende Nachbarschaften spielen dabei eine wichtige Rolle. Hinweise und Kritikpunkte hierzu müssen im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Abschließend ist uns wichtig zu betonen, dass sich das Bebauungsplanverfahren weiterhin in Bearbeitung befindet und viele fachliche Bewertungen erst auf Grundlage der vollständigen Planunterlagen und Gutachten abschließend möglich sein werden. Die öffentliche Auslegung wird hierfür einen wichtigen weiteren Beteiligungsschritt darstellen. Wir danken Ihnen für die sachliche Begleitung des Verfahrens und den kontinuierlichen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Doering Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick

Sven Dohnalek Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grüne Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick

Manuel Tyx Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick